Hinweise zu Streiks und Streikgeld
08.03.2023
Was gibt es für Voraussetzungen für die Streikbeteiligung an der Einkommensrunde TVöD2023 zu beachten?
1. Du bist im TVöD Bund und Kommunen beschäftigt.
2. Der dbb, DBSH, komba, KEG oder eine andere Gewerkschaft (ver.di, GEW) haben für den Bereich, in den Deine Dienststelle fällt, zum Streik aufgerufen.
Wenn dies beides der Fall ist, dann freuen wir uns über Deine Streikbeteiligung. Grundsätzlich sind alle Beschäftigten im TVöD streikberechtigt, wenn von einer Gewerkschaft vor Ort zum Streik aufgerufen wurde. Sofern ver.di / GEW zum Streik aufgerufen hat, können wir uns solidarisch an dem Aufruf beteiligen, aber nicht selbst aufrufen.