Landesverband Bayern

Einkommensrunde von Bund und Kommune startet!

11.01.2025

Im Januar 2025 startet die Verhandlung zur Einkommensrunde des TVöD.

Im Vorfeld der kommenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst hat der dbb eine Vielzahl von Forderungen formuliert, die vor allem die Entgelte, Arbeitszeiten und die Arbeitsbedingungen für Auszubildende sowie Praktikant*innen betreffen. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten weiter zu verbessern.

Ein zentraler Punkt der Forderungen betrifft die Entgelterhöhungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Der dbb fordert in diesem Jahr eine Erhöhung des Entgelts um 8 %, mindestens jedoch um 350 Euro monatlich, mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Diese Anpassung soll allen Beschäftigten zugutekommen und eine spürbare Verbesserung der Einkommenssituation ermöglichen. Darüber hinaus sollen die Zulagen und Zuschläge für besondere Arbeitszeiten und Belastungen angepasst werden. So wird eine Erhöhung der ständigen Wechselschichtzulage auf 303,37 Euro monatlich sowie der ständigen Schichtzulage auf 197,15 Euro monatlich gefordert. Zudem sollen die Rufbereitschaftsentgelte verdoppelt werden, und die Zeitzuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sollen deutlich steigen. Insbesondere werden 50 % Zuschläge für Überstunden und Feiertagsarbeit sowie 40 % für Nachtarbeit gefordert.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Forderungen betrifft die Arbeitszeitregelungen. Hier fordert der dbb die Einführung von drei zusätzlichen freien Tagen (§ 26 TVöD) als Ausgleich für die hohe Arbeitsverdichtung im öffentlichen Dienst. Zudem soll für Gewerkschaftsmitglieder ein zusätzlicher freier Tag gewährt werden. Besonders hervorgehoben wird die Forderung nach einem „Mehr-Zeit-für-mich-Konto“, über das Beschäftigte selbst entscheiden können, ob sie zusätzliche Arbeitszeit, Überstunden oder Entgelterhöhungen in Geld oder Freizeit umwandeln möchten. Dieses Modell soll den Beschäftigten mehr Zeitsouveränität bieten und eine bessere Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben ermöglichen. Darüber hinaus fordert der dbb, dass Überstundenzuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte gewährt werden, sobald deren individuell vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird (vgl. https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2025/forderung.html, Stand 11.01.2025). 

Weitere Informationen finden Sie unter der offiziellen Website des dbb Dachverband und Tarifunion und unter den Gewerkschaftsnews des DBSH Bund. Über begleitenden Veranstaltungen und Streikankündigungen informieren wir Sie zeitnah.