FAQ
Der Mitgliedsbeitrag des DBSH e.V ist laut Beschluss der Bundesdelegiertenversammlung vom 10.09.2016 zur Beitragsstruktur auf 0,7% des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes ab 1.1.2017 festgelegt.
Unter folgendem Link können Sie ihren Mitgliedsbeitrag berechnen: https://www.dbsh.de/der-dbsh/mitglied-werden/mitgliedsbeitrag.html
Unsere Vorschläge:
- Kommen Sie gerne zu unserem offenen Austausch immer am 1. Dienstag im Monat digital (siehe Veranstaltungskalender). Das ist ein Angebot speziell für neue Mitglieder im DBSH, die uns und unsere Arbeit unverbindlich kennenlernen wollen
- Schauen Sie im Veranstaltungskalender nach aktuellen Veranstaltungen. Auch auf unserer Bundesweiten Website https://www.dbsh.de/index.html.
- Schreiben Sie unserem Vorstandsteam und vereinbaren Sie einen Kennenlerntermin unter vorsitzende(at)dbsh-bayern(dot)de.
Der DBSH bietet über seine Dachgewerkschaft den dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) seinen Mitgliedern Arbeitsrechtschutz über die jeweiligen regionalen dbb Dienstleistungszentren an. Insgesamt fünf Dienstleistungszentren stehen den Mitgliedern in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Das Dienstleistungszentrum Süd befindet sich in Nürnberg. Die Voraussetzung für die Gewährung von Rechtschutz ist ein schriftlicher Rechtschutzantrag der Mitgliedsgewerkschaft.
Melden Sie sich gerne bei per Mail bei Dominik Liebig unter rechtsschutz@dbsh.net. Er beantwortet Ihnen alle wichtigen Fragen und unterstützt im weiteren Prozess.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.dbsh.de/gewerkschaft/rechtsschutz.html.
In den Vorstandssitzungen besprechen wir aktuelle Themen, beschließen Anträge, koordinieren und planen unsere neuen Projekte sowie Veranstaltungen und vieles weitere.
Sie können jederzeit an unseren Vorstandssitzungen teilnehmen. Melden Sie sich hierzu einfach unter vorsitzende(at)dbsh-bayern(dot)de an.
Für Bezieher*innen von Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld 1 und 2, Grundsicherung oder vergleichbaren Leistungen ist das tatsächliche Monatseinkommen die Bemessungsgrundlage des monatlichen Mitgliedsbeitrages.
Eine Einstufung in einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag erfolgt nur nach entsprechendem regelmäßig zu führendem Nachweis.
Wird kein entsprechender Nachweis eingereicht, wird automatisch ein Mindestbeitrag erhoben.
Weitere Beitragsermäßigungen:
a. Familientarif
Für jedes auf Ihrer Steuerkarte eingetragene Kind können 90,00 Euro vom Bruttolohn abgezogen werden. Die verbleibende Summe ist maßgeblich für Ihre persönliche Beitragseinstufung.
b. Studienrendentarif
Der Mitgliedsbeitrag für Studierende und Schüler*innen in Ausbildung und Studierende im nicht dualen Studium Bachelor (BA) und Masterstudium (MA) Soziale Arbeit jeweils in Vollzeit wird monatlich auf 3 Euro festgelegt. Ein Anspruch auf gewerkschaftliche Leistungen wie Arbeitsrechtsschutz und Streikgeld besteht in diesem Status nicht. Der Mitgliedsbeitrag für Studierenden im dualen oder nebenberuflichen Studium oder in Fernstudiengängen bemisst sich an dem jeweiligen Bruttoeinkommen gemindert um Ausgaben, die für Studiengebühren anfallen sowie den BAföG-Höchstsatz. Wenigstens ist aber der Grundbeitrag von 5 € gemäß § 4 Nr. 1 zu entrichten.
c. Rententarif
Bezieher*innen von Renten und Pensionseinkommen können 500 € von ihren monatlichen Altersbezügen abziehen. Von dieser geminderten Bemessungsgrundlage kann der Monatsbeitrag von 0,7 % berechnet werden.
Hier ein paar Ideen:
- Werde Beisitzer*in im Vorstandsteam und gestalte die Arbeit des Landesverband Bayern aktiv mit
- Engagiere dich vor Ort innerhalb einer bereits bestehenden Regionalgruppe oder Hochschulgruppe
- Gründe deine eigene Gruppe
- Veranstalte Stammtische, Lesungen, Workshops, kulturelle Veranstaltungen und vernetze dabei Menschen der Sozialen Arbeit
- Bildet euch gegenseitig weiter
- Erweitert euer Netzwerk mit (sozial-)politischen Gruppierungen vor Ort und setzt euch für sozialarbeiterische Themen ein
- Engagiere dich in unserem Netzwerk KÖPNV, welches sich für konstenfreien ÖPNV für obdach-und wohnungslose Menschen einsetzt
- Schreibe ein Positionspapier zu dir wichtigen berufsverbandlichen oder gewerkschaftlichen Themen und veröffentliche es mit uns
- Schreibe Artikel für unsere Zeitschrift SozialExtra oder unsere Website
- Peppe unser Social Media Auftritt oder unsere Website mit deinen kreativen Ideen auf
- Engagiere dich auf Bundesebene (https://www.dbsh.de/der-dbsh/funktionsbereiche-im-dbsh.html) und Arbeite an Themen wie Armut, Diversity, Gesundheit, Internationale Soziale Arbeit, Werteorientierte Sozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfe
Weitere Infos zu vakanten Stellen finden Sie auch unter: bayern.dbsh.de/aktiv-werden.html
Durch Ihre Beitragszahlungen ermöglichen Sie erst unsere praktische Arbeit. Folgendes Engagement unterstützen Sie durch ihre Beiträge:
Rechtsberatung wird möglich
Internationale Zusammenarbeit über den IFSW
Fachliche Zusammenarbeit der Kolleg*innen in unterschiedlichen Gremien
Politische Schlagkraft eines Verbandes über die Mitgliederzahlen
Entwicklung fachlicher Forderungen für Tarifverträge
Mittel zur Vorbereitung und Durchführung von Streiks