FAQ

Wie lerne ich Menschen im DBSH Bayern kennen?

Unsere Vorschläge: 

  • Kommen Sie gerne zu unserem offenen Austausch immer am 1. Dienstag im Monat digital (siehe Veranstaltungskalender). Das ist ein Angebot speziell für neue Mitglieder im DBSH, die uns und unsere Arbeit unverbindlich kennenlernen wollen
  • Schauen Sie im Veranstaltungskalender nach aktuellen Veranstaltungen. Auch auf unserer Bundesweiten Website https://www.dbsh.de/index.html.
  • Schreiben Sie unserem Vorstandsteam und vereinbaren Sie einen Kennenlerntermin unter vorsitzende(at)dbsh-bayern(dot)de an. 

Ich brauche Rechtsberatung. An wen wende ich mich?

Der DBSH bietet über seine Dachgewerkschaft den dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) seinen Mitgliedern Arbeitsrechtschutz über die jeweiligen regionalen dbb Dienstleistungszentren an. Insgesamt fünf Dienstleistungszentren stehen den Mitgliedern in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Das Dienstleistungszentrum Süd befindet sich in Nürnberg. Die Voraussetzung für die Gewährung von Rechtschutz ist ein schriftlicher Rechtschutzantrag der Mitgliedsgewerkschaft. 

Melden Sie sich gerne bei Dominik Liebig (d.liebig(at)dbsh-bayern(dot)de), unser Rechtschutzbeauftragter in Bayern. Er beantwortet Ihnen alle wichtigen Fragen und unterstützt im weiteren Prozess. 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.dbsh.de/gewerkschaft/rechtsschutz.html.

Ich möchte an einer Vorstandssitzung teilnehmen. Darf ich das?

Sie können jederzeit an unseren Vorstandssitzungen teilnehmen. Melden Sie sich hierzu einfach unter vorsitzende(at)dbsh-bayern(dot)de an. 

In den Vorstandssitzungen besprechen wir aktuelle Themen, beschließen Anträge, koordinieren und planen unsere neuen Projekte sowie Veranstaltungen und vieles weitere.